UVP-Verfahren geht in zweite Instanz
Die Betreibergesellschaft des S-Link hat eine Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben, um eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung einzuleiten. Nur mit einer positiven Prüfung kann der Bau gestartet werden. Es wurde lediglich der erste Abschnitt vom Hauptbahnhof bis Mirabellplatz im Dezember 2022 eingereicht. Aus unsere Sicht ist es bei einem Projekt dieser Größenordnung unverantwortlich, nur Teilkonzepte einzureichen, wenn kein Gesamtplan vorliegt. Leider ist das aber gesetzlich möglich und sollte raschest geändert werden. Mit der Veröffentlichung am 14. September 2023 konnten bis 30. Oktober 2023 begründete Einwendungen eingebracht, sowie die Parteistellung im Verfahren beantragt werden. Die Initiative Stopp U-Bahn hat mit eurer Hilfe (200 gültige Unterschriften waren dafür notwendig) die Parteistellung beantragt und an der mündlichen Verhandlung am 11. und 12. Dezember 2023 teilgenommen.
Im Zuge der Abfassung von Einwendungen zur UVP wurden wir massiv behindert: Die zur Verfügung gestellten Daten (ca. 8.000 Seiten Text und Pläne) wurden nur elektronisch lesbar zur Verfügung gestellt. Daher konnten die Texte weder markiert noch ausgedruckt werden. Wir behalten uns dahingehend rechtliche Schritte vor.
Nachdem im Juni 2024 der positive UVP-Bescheid erging, haben wir (und andere Betroffene) eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Wir kritisieren darin u.a. die fehlerhafte CO2-Bilanz und die zu hoch eingeschätzte Verkehrswirkung des S-Link. Damit geht das Verfahren, mit dem alle für den Bau notwendigen rechtlichen Genehmigungen erteilt werden, in die nächste Instanz.
- Wir gehen in die nächste InstanzInitiative Stopp U-Bahn bekämpft den UVP Bescheid für S-Link zwischen Hauptbahnhof und Mirabellplatz Auf 20 Seiten haben die Projektgegner:innen eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Damit geht das Verfahren, mit dem alle für den Bau notwendigen rechtlichen Genehmigungen erteilt werden, in die nächste Instanz. „Wir werden nicht hinnehmen, dass ein Verkehrsprojekt, das nachweislich praktisch keine Wirkung auf den Autoverkehr in der Stadt hat, mit fadenscheinigen Argumenten einfach durchgewunken wird, “ kritisiert Wilfried Rogler, Sprecher der Initiative. „Ein in der Folge Milliardenprojekt, das auch keine Entlastungswirkung für die Klimabilanz Salzburgs bringt, dafür aber den finanziellen Handlungsspielraum für wichtige Projekte zerstört, kann… Wir gehen in die nächste Instanz weiterlesen
- UVP: Wer darf Einwendungen machenUm als Bürgerinitiative am UVP Verfahren teilnehmen und Rechtsmittel anwenden zu können, muss man eine Bürgerinitiative nach dem UVP Gesetz bilden. Das bedeutet, dass 200 Menschen eine begründete Stellungnahme unterstützen müssen. Wir bitten euch, unsere Stellungnahme zu unterstützen und bis 25.10. an uns zu übermitteln. Diese Stellungnahme ist sehr kompakt (es müssen auch noch die Unterschriftenfelder rauf ;), aber es soll schon alles angesprochen werden, was wir in Folge bis zur mündlichen Verhandlung am 11., 12. Dezember noch detaillierter einwenden werden. Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen samt Umweltverträglichkeitserklärung liegen von 15.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme… UVP: Wer darf Einwendungen machen weiterlesen