Wie die Planungsgesellschaft in einer Presseaussendung ausführt sei S-Link „Eine Verkehrslösung für alle: Mit dem S-LINK barrierefrei in und aus der Stadt Salzburg“. Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass Bahnen nach den gelten Rechtsvorschriften (Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, eine EU-Verordnung, TSI-PRM) geplant werden. Was die S-Link Planungsgesellschaft aber in der Öffentlichkeit wohlwissend nicht erwähnt ist, dass sich die Wege durch den langen Haltestellenabstand von S-Link und die Ausdünnung der O-Bus und Regionalbuslinien für mobilitätseingeschränkte Menschen massiv verlängern. Wo es vorher vom Gehsteig direkt in den Bus ging, würde es in Zukunft über Rolltreppen, Aufzüge, Stiegen zu in bis zu 25m Tiefe gelegenen Stationen und 120m langen Bahnsteigen gehen. Auch Überquerungen von Straßen bei oberirdischer Führung der S-Link-Eisenbahn in der Alpenstraße und außerhalb des Stadtgebietes wäre nur mehr an bestimmten Stellen möglich, da eine Überquerung eben von Eisenbahnen verboten ist. Beispielsweise bedeutet das in der Alpenstraße, dass Bewohner:innen weite Umwege für die Erreichung von Haltestellen oder für den Einkauf auf sich nehmen müssten. S-Link verlängert daher die Wege für die meisten Nutzer:innen, was insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder anderen Mobilitätseinschränkungen eine eklatante Verschlechterung darstellt. Ganz im Gegensatz zu der kürzlich vorgestellten Züricher Verkehrsstudie zur Optimierung des O-Bus und Regionalbusnetzes, die die Haltestellen näher zu den Nutzer:innen bringt.
Wieviel Barrierefreiheit steckt in S-Link?
- Beitrag veröffentlicht:11. Juli 2024
- Beitrags-Kategorie:Allgemein